Vertretungsberechtigte:
Der Verein wird vertreten von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter der
1. Vorsitzenden oder der 2. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich
und außergerichtlich. Im Innenverhältnis zum Verein wird
der 2. Vorsitzende jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig.
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